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Blutverdünnung

Rund ein Prozent der Bevölkerung in der Schweiz muss täglich blutverdünnende Medikamente einnehmen, viele von ihnen während Jahren oder lebenslang. Die wichtigsten Gründe für diese Behandlung sind eine künstliche Herzklappe, wiederholte Thrombosen und Lungenembolien sowie Herzrhythmusstörungen (Vorhofflimmern). Bei einer künstlichen Herzklappe soll die medikamentöse Blutverdünnung (auch orale Antikoagulation genannt) verhindern, dass sich auf der metallenen Herzklappe Gerinnsel bilden, die dann als Embolien ins Gehirn oder in andere Organe verschleppt werden. Nach einer Thrombose oder einer Embolie soll mit der Blutverdünnung ein weiteres solches Ereignis verhindert werden.

Zur Blutverdünnung oder Antikoagulation werden in der Schweiz zwei Medikamente eingesetzt: Marcoumar und Sintrom. Eigentlich ist der Begriff „Blutverdünnung“ nicht ganz korrekt, denn die Medikamente „verdünnen“ nicht das Blut, sondern greifen in die körpereigene Gerinnung ein. Konkret: Marcoumar und Sintrom sind Gegenspieler von Vitamin K, das für die Bildung von Gerinnungsfaktoren benötigt wird, sie werden deshalb auch Vitamin K Antagonisten (VKA) genannt. Die Medikamente bewirken demzufolge, dass in der Leber weniger Gerinnungsfaktoren hergestellt werden. Damit gerinnt das Blut weniger schnell – es wird „dünner“, wie wir in der Alltagssprache sagen.

Auch wenn nicht ganz korrekt, ist der Begriff Blutverdünnung sehr anschaulich: Wenn das Blut verdünnt ist, kommt es weniger schnell zu Gerinnseln in den Blutgefässen. Andererseits besteht bei zu stark verdünntem Blut die Gefahr einer Blutung. Bluten kann es in jedem Organ. Häufig sind Haut- oder Schleimhautblutungen, die aber meistens harmlos sind. Gefährlicher sind Blutungen im Magen-Darm-Trakt oder im Gehirn. Diese gilt es unter allen Umständen zu vermeiden.

Deshalb ist es wichtig, dass die Blutverdünnung richtig eingestellt ist – nicht zu schwach, aber auch nicht zu stark. Aus diesem Grund muss der Patient seine Blutgerinnung regelmässig beim Hausarzt überprüfen lassen. Dazu wird der sogenannte „Quick-Test“ durchgeführt (das Resultat wird als INR angegeben, International Normalised Ratio). Seit vielen Jahren können geeignete Patienten auch lernen, ihre Blutverdünnung selber zu managen. In diesem Fall spricht man von Selbstkontrolle oder Patienten-Selbstbestimmung der oralen Antikoagulation (PS-OAK). Der Patient kontrolliert dabei seine Blutgerinnung regelmässig mit Hilfe eines portablen Messgeräts und dosiert seine blutverdünnenden Medikamente eigenhändig.

Sekretariat
Prof. Dr. Dr. med. W.A. Wuillemin
Hämatologie/Coagulation Care
Luzerner Kantonsspital
6000 Luzern 16
coagulationcare[at]luks.ch

Tel.  041 205 51 47